AGB
Ziegelsteine-shop.de (kurz ZSDE) ist ein Online-Angebot, bei denen wir unsere - gewerblichen Kunden - beraten über verschieden Rückbauprojekte und mit ihrer Hilfe die richtigen Ziegelsteine für ihre Bedürfnisse auswählen. Der Kauf steht ausschließlich gewerblichen Käufern zur Verfügung. Ein Kauf von Verbrauchern ist nicht möglich. Bitte beachten Sie dies! Es gelten keine Verbraucherschutzbestimmungen nach dem BGB.
Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen ziegelsteine-shop.de und seinen Nutzern, sie gelten ab dem 31.07.2022.
§ 1 Vertragsparteien, Vertragssprache, Begriffsbestimmungen
1. ZSDE wird betrieben
Concular GmbH
Sattelstraße 38b
70327 Stuttgart
– im folgenden ZSDE –
weitere Angaben siehe Impressum
2. Die Vertragssprache ist Deutsch
3. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist in Anlehnung an § 13 BGB, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Diese sind ausgeschlossen.
4. ZSDE wendet sich nur an gewerbliche Käufer. Ein Verkauf an private Nutzer ist strikt ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
2. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Zahlung des Kunden auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen und wird den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich informieren.
§ 3 Widerrufsrecht für Verkäufer
1. Concular ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder andere berechtigte Gründe vorliegen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.
2. Ein Rücktrittsrecht von der Seite von Concular besteht ebenfalls, wenn der Kunde falsche Angaben zu seiner gewerblichen Tätigkeit macht oder der Verdacht auf betrügerisches Verhalten besteht. Der Kunde haftet in diesem Fall für alle entstehenden Kosten und rechtlichen Konsequenzen.
§ 4 Haftung bei Falschangabe der gewerblichen Nutzung
1. Der Kunde bestätigt, dass die Bestellung im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit erfolgt. Sollte der Kunde als Privatperson eine Bestellung aufgeben und sich später auf Verbraucherrechte berufen, stellt dies eine vorsätzliche Falschangabe dar.
2. Concular behält sich das Recht vor, den Kaufvertrag ohne Schadensersatzverpflichtung zu widerrufen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, alle entstehenden Kosten, inklusive rechtlicher und logistischer Kosten, zu tragen.
3. Eine Bestätigung im Checkout-Prozess, in der der Kunde aktiv bestätigt, als Gewerbetreibender zu handeln, ist erforderlich. Die falsche Bestätigung dieser Erklärung gilt als Betrugsversuch.
§ 4 Kaufvertragsrücktritt
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist bis zur Übergabe der Ware gegen Zahlung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 50€, möglich. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Sollten durch den Rücktritt des Käufers nachweislich höhere Kosten entstanden sein (z. B. aufgrund von Sonderanfertigungen, Materialbeschaffung, Transport oder sonstigen Vorleistungen), behalten wir uns vor, den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen, sofern dieser die Pauschale übersteigt.
§ 5 Haftungsbeschränkung
1. Gegenüber Unternehmern haftet ZSDE für Schäden, außer im Fall der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (wesentliche Vertragspflichten), nur, wenn und soweit ZSDE, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ZSDE für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Verbrauchern haftet ZSDE nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von ZSDE zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet ZSDE jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von ZSDE, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von ZSDE.
5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch ZSDE und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen. ZSDE übernimmt jedoch keine Garantie oder Gewährleistung hinsichtlich des Inhalts der Inserate oder der daraufhin anvisierten/geschlossenen Kaufverträge zwischen Nutzern.
§ 6 Lieferung
1. Die Lieferungen erfolgen an die vom Nutzer angegebene Adresse und in der in der Bestellübersicht aufgeführten Weise.
2. Aufgrund der besonderen Logistik des Rückbaugeschäfts können Lieferungen um bis zu mehrere Monate verzögert sein. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Lieferverzögerungen, sondern lediglich das Recht auf Rücktritt, wenn eine im Vertrag festgelegte Höchstlieferfrist überschritten wird und keine Einigung erzielt werden kann.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei Erhalt auf Schäden oder Abweichungen zu überprüfen. Offensichtliche Schäden sind unverzüglich zu melden.
4. Die Kosten für einen erfolglosen Lieferversuch trägt der Kunde, sofern er für die fehlende Annahme verantwortlich ist.
5. Der Kunde ist verpflichtet die Lieferung mit der beauftragten Spedition abzusprechen. Dafür erhält der Kunde eine Handynummer mit der er mit der Spedition kommunizieren kann.
§ 7 Force-Majeur
1. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
(2) Der Verkäufer haftet bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 0% und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 0% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Abs. (2) gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Lieferung mit Abladung
Wenn der Käufer die Ware mit Abladung bucht, ist der Käufer ist nicht berechtigt, eigenständig die Entladung der gelieferten Ware zu organisieren. Jegliche Kosten, die durch eine eigenständig organisierte Entladung entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die Organisation und Durchführung der Entladung obliegt ausschließlich dem Verkäufer oder von ihm beauftragten Dritten. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle notwendigen Kooperationen zu gewähren, um eine reibungslose Entladung zu ermöglichen. Bei Problemen bei der Entladung ist unverzüglich der Verkäufer auf der bekannten E-Mail Adresse oder unter info@ziegelsteine-shop.de zu kontaktieren.
§ 9 Verfügbarkeit der Ware
Die Ware wird unter der aufschiebenden Bedingung der Verfügbarkeit verkauft. Sollte die Ware nicht mehr zur Verfügung stehen, wird die Bestellung storniert und der Kaufpreis innerhalb von 6 Wochen zurückerstattet.
§ 10 Ausschluss von Mahnbescheiden bei Lieferverzögerungen
Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf das Recht zur Zustellung eines Mahnbescheides aufgrund von Lieferverzögerungen oder anderen Ereignissen. Die im Rahmen der Bestellung angegebene Lieferzeit gilt als unverbindlich und indikativ. Concular übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen.
§ 11 Datenschutz
Durch Setzen des entsprechenden Häkchens stimmen Sie der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch ZSDE zu. Näheres hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Geltendes Recht, Gerichtsstand
(1) Geltendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin - Neukölln.
§13 Rechtsanwaltskosten
(1) Jede Partei trägt die Kosten für ihre eigenen Rechtsanwälte, Berater und sonstigen Vertreter, die im Zusammenhang mit der Ausführung, Auslegung oder Durchsetzung dieses Vertrages anfallen.
(2) Dies gilt unabhängig vom Ausgang eines möglichen Rechtsstreits oder eines anderen rechtlichen Verfahrens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verhandlungen, Mediationen, Schiedsverfahren und Gerichtsverfahren, es sei denn, eine Partei handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
(3) Sollte eine Partei versuchen, die Anwaltskosten der anderen Partei in Rechnung zu stellen, so ist diese Partei verpflichtet, alle daraus resultierenden Kosten, einschließlich der Anwaltskosten der anderen Partei zur Verteidigung gegen diese Ansprüche, zu tragen, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
(4) Diese Regelung berührt nicht das Recht der Parteien, im Fall grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Vertragsverletzung durch die andere Partei Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 14 Lagerungshinweise
- Die gelieferten Ziegelsteine müssen bei Lagerung über die Wintermonate, insbesondere bei Frost, trocken gehalten werden. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu vermeiden. Dies kann z. B. durch Abdecken mit einer wasserdichten Plane erfolgen.
- Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. ZSDE übernimmt keine Haftung für frostbedingte Schäden aufgrund mangelhafter Lagerung.
§ 15 Hinweise zum Einbau
- Bei der Verwendung der Ziegelsteine für Außenwände müssen diese vorab sorgfältig geprüft werden.
- Vor dem Einbau ist eine gründliche Reinigung der Ziegelsteine mit einem Hochdruckreiniger und eine Behandlung mit einem geeigneten Imprägniermittel durchzuführen.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Zusicherung für physikalische Eigenschaften wie Frostsicherheit oder Tragfähigkeit gegeben wird. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung der Eignung der Steine für den jeweiligen Verwendungszweck.
§ 16 Zahlungsbedingungen und Nutzungsbeschränkung
- Die gelieferten Ziegelsteine dürfen erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung in Bauprojekten verwendet werden.
- Sollte der Kunde gegen diese Verpflichtung verstoßen, behält sich ZSDE das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Zahlung sowie mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Der Kunde erklärt sich bereit, ZSDE unverzüglich zu informieren, wenn Ziegelsteine entgegen dieser Vereinbarung bereits eingebaut wurden.
- Für Schäden oder Mängel, die aufgrund eines Einbaus vor vollständiger Zahlung entstehen, übernimmt ZSDE keine Haftung.
§ 17 Prüfungspflichten und Mängelanzeige
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Prüfung bei Erhalt:
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Jede Palette muss einzeln kontrolliert werden, um mögliche Mängel oder Schäden festzustellen. Die Ziegelsteine sollten auch einzeln abgeladen und inspiziert werden, um sicherzustellen, dass alle Steine vollständig geprüft wurden. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Erhalt der Ware, schriftlich an info@ziegelsteine-shop.de zu melden. -
Individuelle Prüfung jedes Steins:
Die Prüfung gilt für jeden einzelnen Stein. Jeder Ziegelstein muss individuell in Augenschein genommen werden, um mögliche Mängel festzustellen. Jeglicher Anspruch auf Mängelrüge erlischt nach Ablauf der drei (3) Tage. -
Form der Mängelanzeige:
Jede Mängelanzeige muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Auf Verlangen von ZSDE ist der Kunde verpflichtet, den Mangel durch Fotos oder andere Nachweise zu dokumentieren. -
Unwirksamkeit anderer Mitteilungen:
Eine Kommunikation mit anderen Parteien, insbesondere der Spedition oder dem Lieferdienst, gilt nicht als Mängelrüge. Mängelrügen sind ausschließlich per Mail an info@ziegelsteine-shop.de zu richten. -
Bestätigung durch Unterschrift:
Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein wird der einwandfreie Zustand der Ware bestätigt. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt, die nachweislich erst nach der Prüfung der ersten drei Tage erkennbar wurden und in diesem Zeitraum auch kommuniziert wurden. -
Ausschluss von Ansprüchen:
Werden die vorgenannten Prüf- und Anzeigefristen nicht eingehalten, erlöschen alle Rechte des Kunden auf Mängelansprüche, es sei denn, der Mangel wurde von ZSDE vorsätzlich verschwiegen.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und von Rückverweisungen auf ausländisches Recht. Von diesen Regelungen unberührt bleiben die Rechte, die Ihnen möglicherweise als Verbraucher kraft Gesetzes zustehen und die unter Umständen die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung (insbesondere der Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes) vorschreiben.
2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.